In-Office-Bleaching – Professionelles Bleaching beim Zahnarzt
- 1. Wie verläuft das In-Office-Bleaching?
- 2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- 3. Für wen ist In-Office-Bleaching nicht geeignet?
- 4. Wodurch werden beim In-Office-Bleaching die Zähne aufgehellt?
- 5. Wie teuer ist In-Office-Bleaching?
- 6. Wie lange hält das Ergebnis vom In-Office-Bleaching?
- 7. Was muss nach dem In-Office-Bleaching beachtet werden?
- 8. Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für dieses Bleaching?
- 9. Vorteile & Nachteile beim In-Office-Bleaching
- 10. Gesamteinschätzung zum In-Office-Bleaching
- 11. Häufig gestellte Fragen zum In-Office-Bleaching
Das In-Office-Bleaching (engl. übersetzbar mit „Bleaching in der Praxis“), auch Chairside-Bleaching genannt, zählt zu den effektivsten und schnellsten Methoden zur Zahnaufhellung und findet unter professioneller Aufsicht in der Zahnarztpraxis statt.
Deutliche Ergebnisse lassen sich innerhalb von nur ca. 90 Minuten erzielen, was in erster Linie an dem hochdosierten Bleichmittel liegt.
Wie verläuft das In-Office-Bleaching?
Vor Beginn des Bleachings wird mit Fotos die Ausgangsfarbe Ihrer Zähne bestimmt, wofür es eine Farbskala gibt, mit der Ihren Zähnen ein Farbwert zugeordnet werden kann. Nur so lässt sich hinterher der Erfolg der Maßnahmen messen. Die Farbbestimmung wird durch kleine Keramik-Plättchen vorgenommen, kann aber auch computergestützt durch ein Farbmessgerät erfolgen.
Damit Ihre Lippen, Ihre Wangen und Ihre Zunge nicht in Kontakt mit dem hochdosierten Bleichmittel kommen, wird Ihnen ein passender Lippen- und Wangenabhalter eingesetzt, der dies verhindert.
„Die Bestimmung Ihrer Zahnausgangsfarbe ist wichtig, um hinterher einen Vergleich ziehen zu können.“
Zum Schutz Ihres Zahnfleisches wird als nächstes eine Isolierung aus flüssigem Kunststoff oder Silikon, oder ein Kofferdam (aus dem englischen „Cofferdam“, was mit „Abdämmung“ übersetzt werden kann) angebracht. Hierbei handelt es sich um eine Abschirmung Ihrer Zähne vom restlichen Mundraum. So wird verhindert, dass das Bleichmittel an Ihr Zahnfleisch gelangt.
Durch die hohe Konzentration von bis zu 35 % Wasserstoffperoxid könnte es sonst zu starken Reizungen oder sogar Entzündungen kommen. Gleichzeitig wird so auch verhindert, dass Speichel an Ihre Zähne gelangt, was die Wirkung des Bleichmittels beeinflussen würde.
Da es Ihnen durch den Wangenabhalter nicht mehr möglich sein wird, Ihre Lippen zu befeuchten, werden sie mit Vaseline eingerieben um während der Behandlung geschmeidig zu bleiben und nicht austrocknen zu können.
Sollten Ihre Zähne jetzt noch etwas feucht sein, wird mit einem Tuch oder Watte nachgeholfen, um sie vollständig zu trocknen, was eine Voraussetzung für das Auftragen des Bleichmittels ist.
Sobald alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, wird das Bleichmittel auf Basis von Wasserstoffperoxid in einer dünnen Schicht von ca. 1mm auf die aufzuhellenden Zähne aufgebracht. Hier gibt es nun verschiedene Möglichkeiten, wie das Bleichmittel stärker bzw. schneller durch UV- oder Laserlicht aktiviert werden kann.
Dieser Vorgang kann mehrfach wiederholt werden, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist. Je nach Wunschfarbe kann das nach 1-4 Wiederholungen von je ca. 10 – 15 Minuten passieren. Hierbei ist eine Aufhellung von bis zu ca. 10 Nuancen möglich.
Nach jedem Vorgang wird das Gel vorsichtig abgetragen, damit der Schutz Ihres Zahnfleisches nicht beschädigt wird. Ganz am Ende der Behandlung wird alles vorsichtig entfernt und vollständig gesäubert. Jetzt kann – erneut per Fotodokumentation – ein Vergleich zur Ausgangsfarbe gezogen werden.
Der durch den Bleaching-Vorgang möglicherweise entstandenen Dehydrierung und Demineralisierung des Zahnschmelz wird mit speziellen Fluorid-Gelen oder Kaliumnitrat-Gelen entgegengewirkt. Es kann aber dennoch in den ersten Stunden bis hin zu 2 Tagen später zu einer erhöhten Empfindlichkeit gegenüber Hitze und Kälte kommen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das In-Office-Bleaching sollte nur durchgeführt werden, wenn Zähne und Zahnfleisch sich in einem gesunden Zustand befinden. Das gilt gleichermaßen für alle Bleaching-Methoden und Bleaching-Produkte.
„Für ein Zahnbleaching sollten sich Zähne und Zahnfleisch in gesundem Zustand befinden.“
Von einem In-Office-Bleaching sollte Abstand genommen werden, wenn eine massive Hypersensibilität der Zähne, eine unbehandelte Zahnfleischentzündung (Gingivitis) oder eine Entzündung des Zahnbetts (Parodontitis) vorliegt.
Auch bei undichten Zahnfüllungen, Karies oder starken Schädigungen der Zahnhartsubstanz (Erosionen) – z.B. durch Säuren aus Softdrinks oder aus sauren Fruchtsäften – sollte man kein In-Office-Bleaching durchführen lassen. Darüber wird Sie ihr Zahnarzt selbstverständlich informieren. Solche Dinge sollten aber unbedingt beachtet werden, wenn man sich ohne zahnärztlichen Check selbst an frei verkäufliche Bleaching-Produkte wagt.
Es kann sonst passieren, dass das Bleichmittel in das Innere des Zahnes eindringt, dort für Schmerzen sorgt und den Zahn bzw. den Nerv schädigt.
Für wen ist In-Office-Bleaching nicht geeignet?
Für Menschen mit sehr empfindlichen Zähnen kann es sinnvoller sein, sich die Zähne durch das sanftere Home-Bleaching aufhellen zu lassen. Dort wird ein geringer dosiertes Bleichmittel verwendet, das man – eingefüllt in vorher passgenau angefertigte Schienen – bis zu 6 Stunden auf die Zähne einwirken lässt. Der aktive Sauerstoff wird dabei wesentlich langsamer freigesetzt.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das Zahnbleaching gesetzlich verboten. Schwangere und Stillende sollten als Vorsichtsmaßnahme auf das Zahnbleaching verzichten.
Wodurch werden beim In-Office-Bleaching die Zähne aufgehellt?
Beim In-Office-Bleaching wird ein Bleichgel mit einer hohen Konzentration von ca. 35% Wasserstoffperoxid verwendet. In einer so hohen Konzentration darf das Bleichgel auch nur von Zahnärzten angewendet werden. Frei verkäufliche Produkte dürfen hingegen einen maximalen Anteil an 0,1% Wasserstoffperoxid haben. Dieser Wert wird für Verbraucher als ungefährlich eingestuft und gesetzlich von der EU so vorgeschrieben.
Das Wasserstoffperoxid im Bleichgel zerfällt während der Behandlung in seine Bestandteile Wasser und Sauerstoff. Dabei dringen Sauerstoffradikale – bekannt als „aktiver Sauerstoff“ – in den Zahnschmelz ein und reduzieren dort kleinste Farbmoleküle, die dadurch farblos werden. Je nach Art der Durchführung kann dieser Prozess durch den Einsatz von verschiedenen Lichtquellen verstärkt bzw. beschleunigt werden.
Im eigentlichen Sinn werden die Farbmoleküle, die sich im Zahnschmelz festgesetzt haben dabei nicht entfernt, sondern oxidiert. Sie werden also in einem chemischen Prozess so verändert, dass sie ausgebleicht werden und nicht mehr sichtbar sind. Dadurch erscheinen die Zähne heller, bzw. weißer. Auch bei allen anderen Bleaching-Methoden und Bleaching-Produkten, die auf einem Bleichgel basieren, wird der Effekt durch diese Oxidation erzielt.
Beim Home-Bleaching dauert der Prozess wesentlich länger, da eine geringere Konzentration an Wasserstoffperoxid verwendet wird. Dennoch ist das Prinzip das gleiche.
Wie teuer ist In-Office-Bleaching?
Man kann für das In-Office-Bleaching im Durchschnitt mit ca. 300 – 700 Euro rechnen. Ein exakter Preis lässt sich im Vorfeld nicht nennen, da er von den verschiedensten Faktoren abhängig ist. So kommt es z.B. auf die Art der Behandlung, die Ausgangsfarbe, die gewünschte Aufhellung, notwendige Vorbereitungen, die Anzahl der aufzuhellenden Zähne (nur Frontzähne oder auch welche weiter hinten) und andere Dinge an, die von Patient zu Patient unterschiedlich sind. Zudem bestimmt jede Zahnarztpraxis selbst den Preis für die Aufhellung.
Für Krankenkassen hat ein Zahnbleaching einen rein kosmetischen und keinen medizinischen Nutzen. Die Kosten werden also grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst. Es bietet sich daher an, unbedingt einen Preisvergleich durchzuführen und dabei auf die enthaltenen Serviceleistungen zu achten. Es kann durchaus sein, dass man durch so einen Vergleich einen 3-stelligen Betrag sparen kann. Auch hier muss aber immer die individuelle Ausgangssituation beachtet werden.
Zusätzlich zu diesen Kosten kommen auch die Kosten für die professionelle Zahnreinigung hinzu, die im Vorfeld notwendig ist. Diese belaufen sich auf ca. 80 – 120 Euro und müssen in der Regel selbst gezahlt werden sofern die eigene Krankenkasse diese nicht bezuschusst. Verfügt man über eine Zahnzusatzversicherung, wie z.B. der Zahnzusatzversicherung „MediZ Duo“ der Gothaer* erhält man jährlich einen Zuschuss von 150 Euro.
Wie lange hält das Ergebnis vom In-Office-Bleaching?
Das Ergebnis vom In-Office-Bleaching hält durchaus 1 – 3 Jahre oder länger an. Wie bei den Kosten kommt es auch hier auf individuelle Faktoren an, zu denen in erster Linie die eigene Zahnhygiene und die eigenen Gewohnheiten gegenüber Nahrungs- und Genussmitteln zählen.
Je mehr man sich seiner Zahnhygiene widmet und je mehr man auf verfärbende Lebens- und Genussmittel wie Kaffee, Tee, Wein oder das Rauchen verzichtet, desto länger wird man etwas von der Aufhellung haben.
Durch eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung und mit dem dauerhaften Einsatz einer Ultraschallzahnbürste* kann man sehr viel dafür tun, seine Zähne möglichst lange hell zu halten. Werden die Zähne mit der Zeit doch dunkler, kann die Behandlung erneut vorgenommen werden, wobei allerdings wieder die hohen Kosten anfallen.
Was die häufigsten Ursachen für Zahnverfärbungen sind, sehen Sie hier.
Was muss nach dem In-Office-Bleaching beachtet werden?
Wie schon beschrieben kann es unmittelbar nach dem In-Office-Bleaching zu einer erhöhten Empfindlichkeit gegenüber Hitze und Kälte kommen. Zudem berichten Patienten mit sehr sensiblen Zähnen darüber, dass sie in den ersten Stunden bis hin zu 2 Tagen Schmerzen wie kleine einschlagende Blitze in den Zähnen hatten. Ausgelöst wird dies durch die Dehydrierung und Demineralisierung des Zahnschmelz, was aber nur vorübergehend ist und nach kurzer Zeit nachlässt.
Zusätzlich zu den speziellen Fluorid-Gelen oder Kaliumnitrat-Gelen, mit denen Ihr Zahnarzt dieser Hypersensibilität vorbeugt, kann es auch unterstützend wirken, sich zuhause selbst mit einer Zahnpasta mit Fluorid die Zähne zu putzen.
Wie ebenfalls schon erwähnt, sollte in der Zeit nach dem Zahnbleaching auf verfärbende Nahrungs- und Genussmittel verzichtet werden. Nicht nur auf lange Sicht, sondern insbesondere in der Zeit kurz nach dem Bleaching, da die Zahnoberfläche noch leicht aufgeraut sein kann, wodurch sich Verfärbungen intensiver festsetzen können.
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für dieses Bleaching?
In einer Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer im Juli 2014 wurde festgehalten wurde, dass Zahnbleaching eine zahnärztliche Leistung ist. Hier heißt es,
Hinzu kommt die medizinische Aufklärungspflicht gemäß § 630e BGB.
Hier ist der Behandelnde verpflichtet, Sie über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das Zahnbleaching gesetzlich verboten. Schwangere und Stillende sollten als Vorsichtsmaßnahme auf ein Zahnbleaching verzichten.
Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.
Diese Aufklärung muss mündlich, persönlich und rechtzeitig vor einem Eingriff zu erfolgen, damit Sie über ihre Entscheidung ausreichend nachdenken können. Beim In-Office-Bleaching gehört z.B. die Aufklärung über möglicherweise notwendige Wiederholungen oder über Abweichungen im Farbton gegenüber Zahnersatz und Zahnfüllungen dazu.
Vorteile & Nachteile beim In-Office-Bleaching
- Professionelle Beratung und Kontrolle
- Direkte Rückmeldung bei Fragen oder Schmerzen
- Die Aufhellung ist mit nur 1 Termin möglich
- Schnelles Ergebnis nach ca. 90 Minuten
- Schnellstes Ergebnis aller Bleaching-Methoden
- 100% Erfolgschancen bei der Aufhellung
- Höchste Konzentration an Bleichmittel im Vergleich zu allen anderen Methoden
- Hohe Kosten von 300 – 700 Euro
Gesamteinschätzung zum In-Office-Bleaching
Im Vergleich zum Home-Bleaching und zu allen frei verkäuflichen Zahnbleaching-Produkten, wird beim In-Office-Bleaching die höchste Konzentration an Bleichmittel verwendet, was sich stark auf die mögliche Aufhellung auswirkt, die bei dieser Methode am höchsten ist. Hinzu kommt, dass es keine andere Möglichkeit gibt, sich die Zähne in einer so schnellen Zeit (ca. 90 Minuten) so stark aufhellen zu lassen.
Die komplette Aufhellung kann dabei mit nur einem einzigen Termin beim Zahnarzt durchgeführt werden, was ebenfalls ein deutlicher Vorteil gegenüber den anderen Methoden ist.
Die professionelle Beratung, Durchführung, Überwachung und Kontrolle sind aber wohl die größten Vorteile des In-Office-Bleachings, welche so selbst beim Home-Bleaching nicht gegeben sind. Man kann das In-Office-Bleaching daher als beste und sinnvollste Methode zur Zahnaufhellung betrachten, wobei auch viele Zahnärzte das sanftere Home-Bleaching empfehlen.
Als Nachteil dieser Methode müssen die hohen Kosten von 300 – 700 Euro gesehen werden, die allerdings in einer guten Relation zu den Vorteilen stehen, da man als Gegenwert nicht nur Fachwissen und Zeit erhält, sondern auch die Geräte und das Bleichmittel mit einkalkuliert werden müssen.
Häufig gestellte Fragen zum In-Office-Bleaching
Dieser dringt in den Zahnschmelz ein und verändert dort vorhandene Farbmoleküle in einem chemischen Prozess (Oxidation) so, dass sie ausgebleicht werden und nicht mehr sichtbar sind, wodurch die Zähne heller bzw. weißer werden.
Diese könnten zu Reizungen und Entzündung führen. Da der Vorgang professionell durchgeführt und kontrolliert wird, ist – bei kompetenter Ausführung – kaum mit Problemen zu rechnen.
Je besser Sie sich um Ihre Zahnhygiene kümmern und je mehr Sie darauf achten, verfärbende Nahrungs- und Genussmittel zu meiden, desto länger werden Sie sich über weißere Zähne freuen können.
Als nachteilig sind hier die hohen Kosten von 300 – 700 Euro zu nennen, die in dieser Höhe für den Gegenwert allerdings gerechtfertigt sind.